BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN

Wir erstellen beglaubigte Übersetzungen von amtlichen und privaten Unterlagen aller Art.

Beispiele:

  • Notarielle Urkunden
  • Standesamtliche Urkunden
  • Zertifikate (Qualität-, Übereinstimmungs-, Typenprüfungen)
  • Fahrzeugpapiere
  • Gründungsurkunden der Gesellschaften
  • Immobilienverkehr
  • Steuern (Steuererklärungen)

 

  • Versicherungen

Behörden, Hochschulen und Forschungsinstitute, Unternehmen und Privatpersonen sind herzlich willkommen.

Der vereidigte Übersetzer ist verpflichtet:

  • die ihm anvertrauten Aufgaben mit besonderer Sorgfalt, unparteiisch und gemäß der Anforderungen der geltenden Rechtsbestimmunen zu erledigen;
  • die Tatsachen und die Umstände, die ihm in Zusammenhang mit der Übersetzung bekannt wurden, geheim zu halten.

Gesetz über den Beruf des vereidigten Übersetzers vom 25 November 2004, Artikel 14